Vorsorge für den Katastrophenfall

Für den Katastrophenfall gibt es bei uns in Deutschland ein mehrstufiges Konzept.

  1. Stufe
    Katastrophenschutz der Stadt Gelsenkirchen

Die Abwehrmassnahmen werden vor Ort durch die Städte und Kreise durchgeführt. Wenn die Gefahr größer ist oder die Grenzen überschreitet, werden die Bezirksregierung oder das Land koordinieren.

weitere Informationen: gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Buergerservice/Feuerwehr/Katastrophenschutz.aspx

  1. und 3. Stufe
    Ministerium des Innern des Landes NRW
    Thema: Gefahrenabwehr

Bevölkerungs- und Feuerschutz, Kampfmittelbeseitigung, Zivil- und Katastrophenschutz, Krisenstab der Landesregierung

Hilfe in Ausnahmesituationen

Hochwasser, große Unglücksfälle mit vielen Verletzten oder Gefahrstoffe in Luft, Boden oder Wasser: Katastrophenschutz bedeutet vor allem Abwehr von Gefahren für Gesundheit oder Leben.

Die Hauptgefahren stellen zum Beispiel Hochwasser oder extreme Wetterlagen, wie Stürme, starke Regenfälle oder Dürreperioden, dar. Das Gleiche gilt für große Unglücksfälle mit vielen Verletzten oder für die Freisetzung von besonderen Gefahrstoffen in die Luft, den Boden oder das Wasser. Der Katastrophenschutz ist auch gefordert, wenn Pandemien drohen oder kritische Infrastruktureinrichtungen, wie etwa die Stromversorgung oder Kommunikationsverbindungen, ausfallen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 17.12.2015 (BHKG). Danach sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständige Katastrophenschutzbehörden, die bei Großeinsatzlagen oder in Katastrophenfällen das Zusammenwirken der Feuerwehren und Hilfsorganisationen gewährleisten müssen. Auf der mittleren Verwaltungsebene sind die Bezirksregierungen, darüber das Innenministerium zuständig.
Kreise, Bezirksregierungen und Innenministerium sind gemeinsam für das Krisenmanagement zuständig und mobilisieren im Ernstfall jeweils Krisenstäbe, die alle Fachverwaltungen bündeln und Gefahrenabwehrmaßnahmen koordinieren.

Kampfmittelbeseitigung
Der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr. Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden. Da der Umgang mit Kampfmitteln besondere Fachkunde voraussetzt, unterhält das Land zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei den Bezirksregierungen
→ Arnsberg: für die Bezirke Arnsberg, Detmold und Münster,
→ Düsseldorf: für die Bezirke Düsseldorf und Köln.

weitere Informationen: https:///www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr

  1. Stufe
    Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
    Hier werden bundesweite Richtlinien erstellt und koordiniert, wenn der Katastrophenfall länderübergreifend ist.
    Dort gibt es Ratgeber und Checklisten für die persönliche Notfallvorsorge.
    Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
    Essen und Trinken bevorraten
    Das gehört in die Hausapotheke
    Stromausfall usw.

Das Bundesamt hat auch eine Warn App für Smartphones und iPhones herausgegeben. Sie heißt NINA und kann über die Stores heruntergeladen werden.

weitere Informationen: bbk.bund.de