Vorsorge Teil 2, Vorsorgevollmacht
Sie bietet den meisten Handlungsspielraum und kann umfassende Regelungen für alle Angelegenheiten enthalten.
setzt ein hohes Maß an Vertrauen voraus
setzt Geschäftsfähigkeit voraus
Darin bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Er wird zum Vertreter im Willen, d.h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.
In der Vorsorgevollmacht sollten folgende Themenbereiche geregelt sein:
Gesundheitssorge
Aufenthaltsbestimmung
Post und Fernmeldeverkehr
Vertretung gegenüber Behörden
Vermögenssorge
Gesundheitssorge/ Pflegebedürftigkeit
Entscheidungen gegenüber Ärzten und Einsicht in Krankenunterlagen
Freiheitsentziehende Maßnahmen (medikamentös/Bettgitter)
Ambulante oder (teil) stationäre Pflege
Aufenthaltsbestimmung/ Wohnungsangelegenheiten
Abschließen eines Heimvertrages
Wohnung zu kündigen/ Haushalt auflösen
Anschlussheilbehandlung/ Rehabilitation
Kurzzeitpflege
Post und Fernmeldeverkehr
Post entgegennehmen und öffnen
Über Fernmeldeverkehr entscheiden (Willenserklärungen wie Vertragsabschlüsse)
Handyvertrag kündigen
Gegenüber Behörden
Versicherungen
Renten und Sozialleistungsträgern
Pflegeversicherung/ Krankenkasse
Vertretung vor Gericht
Prozesshandlungen
Vermögenssorge
Vermögensverwaltung
Überwachen von Bankgeschäften
Abheben von Geldbeträgen
Kontrolle von Taschengeld bei Heimbewohnern
Vertretung von Erbschaftsangelegenheiten (kein Testament)
Vermögenssorge
Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von ihrer Bank angebotene Konto --/Depotvollmachten zurückgreifen und dieses mit ihrer Bank separat regeln. Viele Banken akzeptieren nicht einmal notarielle Vollmachten!
Im Normalfall endet die Wirkung der Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers.
Wichtig!
Sie sollten festlegen, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, damit die persönlichen und geschäftlichen Abwicklungen getätigt werden können.
Wo bewahre ich die Vorsorgevollmacht auf?
Sie bewahren die Vorsorgevollmacht an einem im Ernstfall leicht zugänglichen Ort, den die bevollmächtigte Person kennt (Schreibtisch …)
Sie übergeben die Vorsorgevollmacht der bevollmächtigten Person mit der Maßgabe, von dieser nur in dem besprochenem Fall Gebrauch zu machen ( Vertrauen!)
Literaturquellen und Angebote:
Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz
http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html
Ratgeber - Älter werden in Gelsenkirchen
https://www.gelsenkirchen.de/de/Familie/Aelter_werden/index.aspx
Michaela Lukas