Vorsorge Teil 3, Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll, wenn Sie niemanden ausreichend vertrauen, um eine Vorsorgevollmacht auszustellen.
Auch in einer Betreuungsverfügung sollten ihre Wünsche und Vorstellungen festgehalten werden, da diese durch den
Betreuer beachtet und umgesetzt werden.
Betreuungsverein / z.B. AWO

Literaturquellen und Angebote:
Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz
http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html

Ratgeber - Älter werden in Gelsenkirchen
https://www.gelsenkirchen.de/de/Familie/Aelter_werden/index.aspx

Michaela Lukas