Vorsorge Teil 6, Bankvollmacht

Mithilfe einer Kontovollmacht für Ihr Girokonto können Sie Dritten Zugang zu fast allen Bankgeschäften und -transaktionen geben: Die Person Ihres Vertrauens kann über ein vorhandenes Guthaben verfügen, einen eingeräumten Dispositionskredit voll ausschöpfen oder auch mit Wertpapieren handeln. Der Bevollmächtigte kann außerdem Rechnungsabschlüsse und Kontoauszüge entgegennehmen und anerkennen. Die Vollmacht berechtigt jedoch nicht dazu, weitere Konten zu eröffnen, Kreditverträge abzuschließen oder zu verändern oder Kreditkarten zu beantragen.

So erteilen Sie eine Vollmacht

Grundsätzlich stellen Ihnen Banken Vordrucke für eine Vollmacht zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, sich mit dem Kundenservice Ihrer Bank in Verbindung zu setzen und das Standardformular auszufüllen.
Die Standardvordrucke für eine Bankvollmacht sehen meist keine Einschränkungen auf bestimmte Konten vor. Es ist aber kein Problem, für einzelne Konten Vollmachten zu erteilen. Das sollten Sie tun, wenn Sie zwar eine Kontovollmacht für das Girokonto ausstellen wollen, aber nicht für das Wertpapierdepot.
Die kontoführende Bank ist verpflichtet, den Bevollmächtigten anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Falls Sie Nutzer eines Onlinekontos sind, können Sie auch eine Vollmacht für die Konten bei der Direktbank erteilen, müssen dann aber zur Legitimation des Bevollmächtigten in der Regel eine Kopie des Personalausweises mitschicken.
Zudem müssen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben. Grund dafür ist das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz.

Michael Schindler